Haben Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt und wollen nun unkompliziert und intelligent an einen Privatinvestor oder an eine Immobilien-Gesellschaft Ihre Erbanteile verkaufen? Auch als Teil einer Erbengemeinschaft unterstützen wir Sie gerne dabei schnell und unkompliziert eine Lösung zu finden und beraten Sie über unsere Partnerunternehmen gerne auch in steuerlichen Fragen bezüglich Ihres Erbes.
Wann ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei?
- Wenn der Erblasser das zu vererbende Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft hat.
- Wenn der Erblasser das zu vererbende Haus die letzten zwei Kalenderjahre sowie im Jahr des Erbfalls selbst genutzt hat.
- Wenn Sie als Erbe das zu vererbende Haus die letzten zwei Kalenderjahre sowie im Jahr des Erbfalls einem leiblichen oder adoptierten Kind mietfrei überlassen haben und es dort gewohnt hat.
- Wenn Sie die zu vererbende Immobilie ohne Gewinn verkaufen.
- Wenn Sie die zu vererbende Immobilie unter 600 Euro verkaufen und auch sonst keine Erlöse durch private Veräußerungsgeschäfte in dem Jahr erzielt haben.
- Wenn Sie nicht mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkauft haben.
Immobilienerbnachfolge mit uns als Immobilienkanzlei FREITAG®:
Ein starkes Team im Herzen von München mit über 15 Jahren Immobilien-Erfahrung und ausgezeichneten Bau- und Partnerunternehmen im Rücken
Über 150 verkaufte Immobilien und Grundstücke im Umland von München und langjährige Investoren und Privatanleger als Klienten
Steuerberater mit denen wir in Kooperation stehen, stehen Ihnen gerne auf Abruf bereit, um restlos alle steuerlichen Fragen für Sie zu klären